Rechtsprechung
   BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R   

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https://dejure.org/2011,10725
BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R (https://dejure.org/2011,10725)
BSG, Entscheidung vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R (https://dejure.org/2011,10725)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R (https://dejure.org/2011,10725)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 4 SGB 5, § 37 Abs 2 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine Abhängigkeit des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung von fachlichen Anforderungen über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinaus auch bei einer Zulassung durch Vertrag - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgabe von Stoma-Hilfsmittel zu Lasten der Krankenversicherung nur von Angehörigen eines Pflegeberufs mit abgeschlossener Berufsausbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abgabe von Stoma-Hilfsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Hilfsmittellieferanten; Notwendigkeit der Beschäftigung eines Stoma-Therapeuten

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine Abhängigkeit des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung von fachlichen Anforderungen über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinaus auch bei einer Zulassung durch Vertrag - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine Abhängigkeit des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung von fachlichen Anforderungen über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinaus auch bei einer Zulassung durch Vertrag - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 126 Abs. 1 S. 2; SGB V § 127 Abs. 2
    Zulässigkeit der Abgabe von Stoma-Hilfsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Hilfsmittellieferanten; Notwendigkeit der Beschäftigung eines Stoma-Therapeuten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang zur Hilfsmittelversorgung durch Vertrag: Keine erhöhten Anforderungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Künstlersozialversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eignungskriterien (§ 126 SGB V) als erweiterungsfähiger Mindeststandard?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 109, 9
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Auf einer solchen Rechtsgrundlage kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allenfalls im Ausnahmefall ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages zu bestimmten Bedingungen bestehen (vgl zuletzt BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, RdNr 21 mwN) .

    Gegen deren Willen können die Krankenkassen gesetzlich vorgesehene Formen der Beteiligung an der Versorgung auch unter Berufung auf die Vertragskompetenz nicht ausschließen, wie der Senat bereits früher schon entschieden hat (BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2) .

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Setzt nämlich der Gesetzgeber für die Fortführung eines bisher schon ausgeübten Berufs ganz oder teilweise neue Standards, dann ist das regelmäßig nur zulässig, wenn diese Standards erstens den Anforderungen von Art. 12 Abs. 1 GG genügen und zweitens den Berufsinhabern zumindest bei längerer Berufspraxis im Rahmen einer Übergangsfrist Gelegenheit zu dem Nachweis gegeben wird, dass die neuen Anforderungen von ihnen erfüllt werden (vgl nur BVerfGE 75, 246, 279; BVerfGE 98, 265, 309 f, jeweils mwN) .
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Dazu ist vor allem zu gewährleisten, dass die Hilfsmittel nach Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) ; auch für eine hinreichende Verkehrssicherheit müssen die Leistungserbringer einstehen (vgl zum leistungsrechtlichen Anspruch insoweit BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 12 - Kraftknoten) .
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Einer solchen Annahme stünde schon entgegen, dass die wesentlichen Entscheidungen über Berufszugangsvoraussetzungen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vom Gesetzgeber selbst zu treffen sind (vgl nur BVerfGE 73, 280, 294 ff; BVerfGE 80, 257, 265 ff sowie BVerfGE 87, 287, 316 ff mwN) und deshalb den Krankenkassen keine Kompetenz zustehen kann, die gesetzlichen Regelungen über die Voraussetzungen der Leistungserbringung zu verschärfen (vgl BSG SozR 3-3300 § 72 Nr. 2) .
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Deshalb darf im Krankenhaus zB schon der operative Eingriff nicht ohne entsprechende Aufklärung ua über die Operationsfolgen vorgenommen werden (vgl zur Selbstbestimmungsaufklärung etwa BGHZ 90, 103 ff; BGHZ 102, 17 ff; BGH NJW 2003, 2012, 2013 jeweils mwN) .
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Erst recht ist es im Anschluss an die stationäre Versorgung aufgrund der Pflichten aus dem Behandlungsverhältnis sowie aus der ärztlichen Garantenstellung zunächst Sache der Krankenhausärzte, die Patienten hinreichend über den Umgang mit dem Stoma und insbesondere über mögliche Komplikationen, dafür bedeutsame Anzeichen sowie die deshalb zu beachtenden Verhaltensmaßregeln aufzuklären (vgl zur Aufklärung über postoperative Risiken oder Verhaltensanforderungen etwa BGH NJW 1987, 705; BGHZ 107, 222 ff; BGH NJW 1991, 748, 749; BGH NJW 1996, 776, 777; BGH NJW 2005, 427, 428 - jeweils mwN) .
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Ihnen obliegt bei der Hilfsmittelversorgung zu Behandlungszwecken (§ 33 Abs. 1 Satz 1 1. Alt SGB V) im Verhältnis zu den Patienten zudem die medizinische Verantwortung für eine therapiegerechte Versorgung; die Hilfsmittelversorgung ist von der zu Grunde liegenden Therapie nicht zu trennen (vgl BSGE 87, 105, 110 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 7; BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4 RdNr 18) .
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Deshalb darf im Krankenhaus zB schon der operative Eingriff nicht ohne entsprechende Aufklärung ua über die Operationsfolgen vorgenommen werden (vgl zur Selbstbestimmungsaufklärung etwa BGHZ 90, 103 ff; BGHZ 102, 17 ff; BGH NJW 2003, 2012, 2013 jeweils mwN) .
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Deshalb darf im Krankenhaus zB schon der operative Eingriff nicht ohne entsprechende Aufklärung ua über die Operationsfolgen vorgenommen werden (vgl zur Selbstbestimmungsaufklärung etwa BGHZ 90, 103 ff; BGHZ 102, 17 ff; BGH NJW 2003, 2012, 2013 jeweils mwN) .
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Ihnen obliegt bei der Hilfsmittelversorgung zu Behandlungszwecken (§ 33 Abs. 1 Satz 1 1. Alt SGB V) im Verhältnis zu den Patienten zudem die medizinische Verantwortung für eine therapiegerechte Versorgung; die Hilfsmittelversorgung ist von der zu Grunde liegenden Therapie nicht zu trennen (vgl BSGE 87, 105, 110 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 7; BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4 RdNr 18) .
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 28/02 R

    Krankenversicherung - Dauerpigmentierung von Gesichtspartien - keine

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R

    Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes zum Versorgungsvertrag - zweijährige

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 30/90

    Aufklärung eines Patienten über notwendige Nachbehandlungsmaßnahmen

  • BSG, 30.11.2023 - B 3 KR 2/23 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Abgabe von Harn- und Blutteststreifen

    a) Die Hilfsmittelversorgung erfolgt seit dem GKV-OrgWG allein auf vertraglicher Grundlage (vgl hierzu BSG vom 21.7.2011 - B 3 KR 14/10 R - BSGE 109, 9 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 3, RdNr 9 ff).
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) -

    Denn jedenfalls beim vollständigen Ausschluss auch nur mit einzelnen Leistungen aus der GKV-Versorgung ist es einem Leistungserbringer ständiger Rechtsprechung zufolge nicht zuzumuten, seine Teilnahmebefugnis erst nach Leistungserbringung klären zu können und deshalb - von etwaigen daraus resultierenden Verstößen gegen berufsrechtliche Vorgaben oder Obhutspflichten im Verhältnis zu Patienten sowie möglichen sonstigen Folgen ganz abgesehen (vgl zu den Konsequenzen einer Teilnahme an der Krankenhausversorgung ohne Zulassung BSGE 101, 177 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 6, RdNr 43 ff) - zumindest das Risiko zu tragen, die gleichwohl erbrachten Leistungen nicht vergütet zu erhalten (vgl etwa BSGE 109, 9 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 3, RdNr 8; BSGE 103, 78 = SozR 4-3300 § 71 Nr. 1, RdNr 9) .
  • SG Duisburg, 28.03.2012 - S 31 KR 617/11

    Krankenversicherung

    Das Erfordernis, für bestimmte Versorgungsbereiche drei Mitarbeiter vorzuhalten, sei mit dem Urteil des BSG vom 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R nicht vereinbar.

    Der Beitritt zu Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln ist geregelt in § 127 Abs. 2a SGB V. Danach können Leistungserbringer den Verträgen nach Abs. 2 Satz 1 zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten, soweit sie nicht auf Grund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind (vgl. zur Einbettung dieser Norm in das Konzept der §§ 126, 127 SGB und deren Entwicklung BSG, Urteile vom 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R, Rdnr. 9 ff.; 10.03.2010, B 3 KR 26/08 R, Rdnr. 15 ff.).

    Abweichend vom bis dahin gültigen Verfahren sollte die Frage der Wirtschaftlichkeit nunmehr Gegenstand der Verträge nach § 127 SGB V sein (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R, Rdnr. 16 f., 20).

    Gleichzeitig könne aber demjenigen, der keine solchen zusätzlichen Leistungen anbiete, nicht allein deswegen ein Vertrag generell versagt werden (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R, Rdnr. 20; vgl. auch Urteil vom 10.03.2010, B 3 KR 26/08 R, Rdnr. 23, 35).

    Im Ergebnis würde über die Zulassung eines Teilbeitritts der Grundsatz umgangen, dass kein Anspruch auf Abschluss bestimmter Verträge besteht (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R, Rdnr. 8; Urteil vom 10.03.2010, B 3 KR 26/08 R, Rdnr. 21).

    Soweit die Krankenkasse dann aus den zuvor genannten Gründen rechtswidrigerweise einen Vertragsabschluss ablehnt, ist Rechtsschutz wie in den vom BSG entschiedenen Fällen über entsprechende Feststellungsklagen zu suchen (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R, Rdnr. 8).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2018 - L 4 KR 531/17

    Anspruch auf Versorgung mit einem Fußheber- und Oberschenkelsystem

    Die Ablehnung stelle einen Eingriff in die ärztliche Verordnungshoheit dar (Verweis auf BSG, Urteil vom - B 3 KR 14/10 R - juris).
  • LSG Bayern, 06.07.2017 - L 4 KR 569/15

    Schadensersatz wegen Verletzung eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses

    Über die wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob gesetzliche Krankenkassen Qualitätsanforderungen an besondere Versorgungen stellen dürfen, die nicht durch das HMV als Qualitätskriterium festgelegt sind, zugelassene Revision entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 21.07.2011 (Az.: B 3 KR 14/10 R).

    Demgegenüber hat die Beklagte ausgeführt, dass erst der Feststellungsantrag in der Revisionsbegründung (Az. B 3 KR 14/10 R) Erfolg gehabt habe.

    Ein unmittelbares Vertragsverhältnis ist erst nach der Entscheidung des BSG vom 21.07.2011 (Az.: B 3 KR 14/10 R) zustande gekommen, nachdem das BSG festgestellt hatte, dass die Beschäftigung von Stoma-Therapeuten keine Voraussetzung für den Vertragsabschluss über die Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbandsstoffen zur Stoma-Therapie ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Die Vertragskompetenz des § 127 SGB V statuiere nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R ) Spielräume nur in Bezug auf die wirtschaftliche Seite der Leistungserbringung, nämlich bei der Leistungsvergütung.

    Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags zu bestimmten Bedingungen ergibt sich hieraus allenfalls im Ausnahmefall ( BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R, juris Rn 8; Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 26/08 R, juris Rn 21 ).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Gleichwohl steht im Hinblick auf den Gebrauch im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V das Hilfsmittel in seiner konkreten Beschaffenheit im Vordergrund und nicht der umfassende Umgang mit den Folgen der Erkrankung (BSG, Urt. v. 21.07.2011, B 3 KR 14/10 - juris Rn. 26).
  • SG Marburg, 10.09.2014 - S 6 KR 84/14

    Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

    Der Leistungserbringerstatus im Bereich der Hilfsmittelversorgung ist in diesem Bereich anders als bei der Versorgung mit Arzneimitteln abhängig davon, welcher der drei Typen von Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde (Drei-Stufen-Modell, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R).

    Anders als bei der Hilfsmittelversorgung, bei denen den Hilfsmittellieferanten im Verhältnis zum Arzt nur "nachgeordnete Beratungsaufgaben" zugewiesen sind, (vgl. etwa BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R) kann bei der Arzneimittelversorgung eine solche "Nachordnung" der Beratungsaufgabe gerade nicht festgestellt werden.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, auf die sich die Antragstellerin beruft, ergibt sich insoweit nichts anderes (siehe BSG, Urteil vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

    Mit Schaffung der Vertragskompetenz des § 127 SGB V hat der Gesetzgeber der wirtschaftlichen Seite der Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung aber gerade eine erhebliche Bedeutung beigemessen (siehe insoweit nur BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R - juris Rn. 20, und Butzer in Becker/Kingreen, SGB V, 4. Auflage, § 127 Rn. 42).

    Mit Schaffung der Vertragskompetenz des § 127 SGB V hat der Gesetzgeber der wirtschaftlichen Seite der Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung eine erhebliche Bedeutung beigemessen (siehe insoweit nur BSG, Urteil vom 21. Juli 2011 - B 3 KR 14/10 R - juris Rn. 20, und Butzer in Becker/Kingreen, SGB V, 4. Auflage, § 127 Rn. 42).

  • LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 438/14

    Berücksichtigung des Ortszuschlags beim Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs. 2

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2012 - Verg 4/12

    Anforderungen an die Bekanntmachung des Erfordernisses von Nachweisen zur

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • SG München, 20.01.2017 - S 44 KR 2013/16

    Einstweilige Anordnung - Blutzuckerteststreifen - Open-House-Verfahren

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • LSG Bayern, 30.12.2010 - L 5 KR 513/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - vorläufiger

  • SG Marburg, 18.05.2016 - S 14 KR 120/15

    Krankenversicherungsrecht

  • SG Lüneburg, 20.06.2013 - S 9 KR 317/10
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